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Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sowie der wahrscheinlichen Entwicklungen in der Landwirtschaft und auf Märkten innerhalb wie außerhalb der Union sollte die mit der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 eingeführte Regelung im Hinblick auf eine größere Wirksamkeit und Kohärenz überarbeitet werden. Die Verordnung (EG) Nr. 3/2008 sollte daher aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 des Rates sollte daher aufgehoben werden und einige seiner Bestimmungen sollten durch diese Verordnung ersetzt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.
Im Interesse einer besseren Übersicht und Verständlichkeit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt…
Die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 794/2004 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Durchführungsvorschriften der vorliegenden Verordnung ersetzen diejenigen der Verordnung (EG) Nr. 345/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 605/2008 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.