Erwägungsgrund 2 32014R1145
Mit dem Beschluss 2014/742/GASP hat der Rat seinen Gemeinsamen Standpunkt 2000/696/GASP aufgehoben. Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass keine Veranlassung besteht, die restriktiven Maßnahmen weiterhin anzuwenden, da die im Anhang zu dieses Gemeinsamen Standpunkts angeführten Personen keine Bedrohung mehr für die Festigung der Demokratie darstellen.