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„ANHANG II Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur gilt der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis; maßgebend für den Anwendungsbereich der Präferenzregelung nach diesem Anhang sind die am 23. April 2014 geltenden KN-Codes. Laufende Nummer KN-Code Warenbezeichnung Für den Kontingentszeitraum ab dem 23.4.2014 bis zum 31.12.2014 verfügbare Menge (Nettogewicht in t, sofern nichts anderes angegeben) Für den Kontingentszeitraum ab dem 1.1.2015 bis zum 31.12.2015 verfügbare Menge (Nettogewicht in t, sofern nichts anderes angegeben) 09.3050 0204 22 50 0204 22 90 Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke vom Schaf, andere Teile mit Knochen, frisch oder gekühlt (ausgenommen ganze oder halbe Tierkörper, Vorderteile oder halbe Vorderteile sowie Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden) 1 500 1 500 0204 23 Fleisch von Schafen, ohne Knochen, frisch oder gekühlt 0204 42 30 0204 42 50 0204 42 90 Fleisch von Schafen, mit Knochen, gefroren (ausgenommen ganze oder halbe Tierkörper sowie Vorderteile oder halbe Vorderteile) 0204 43 10 Fleisch von Lämmern, ohne Knochen, gefroren 0204 43 90 Fleisch von Schafen, ohne Knochen, gefroren 09.3051 0409 Natürlicher Honig 5 000 5 000 09.3052 1701 12 Rübenrohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen 20 070 20 070 1701 91 1701 99 anderer Zucker außer Rohzucker 1702 20 10 fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen 1702 90 30 feste Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT 1702 90 50 Maltodextrin, fest, und Maltodextrinsirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT 1702 90 71 1702 90 75 1702 90 79 Zucker und Melassen, karamellisiert 1702 90 80 Inulinsirup 1702 90 95 andere Zucker, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT 09.3053 1702 30 1702 40 Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker 10 000 10 000 1702 60 andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker 09.3054 2106 90 30 Isoglucosesirup, aromatisiert oder gefärbt 2 000 2 000 2106 90 55 Glucose- und Maltodextrinsirup, aromatisiert oder gefärbt 2106 90 59 Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt (ausgenommen Isoglucose-, Laktose-, Glucose- und Maltodextrinsirup) 09.3055 ex 1103 19 20 Grobgrieß von Gerste 6 300 6 300 1103 19 90 Grobgrieß und Feingrieß von Getreide (ausgenommen Weizen, Roggen, Hafer, Mais, Reis und Gerste) 1103 20 90 Pellets von Getreide (ausgenommen Weizen, Roggen, Hafer, Mais, Reis und Gerste) 1104 19 10 Weizenkörner, gequetscht oder als Flocken 1104 19 50 Maiskörner, gequetscht oder als Flocken 1104 19 61 Gerstenkörner, gequetscht 1104 19 69 Gerstenkörner, als Flocken 1104 29 Getreidekörner, bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen von Hafer, Roggen oder Mais 1104 30 Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen 09.3056 1107 Malz, auch geröstet 7 000 7 000 1109 Kleber von Weizen, auch getrocknet 09.3057 1108 11 Weizenstärke 10 000 10 000 1108 12 Maisstärke 1108 13 Kartoffelstärke 09.3058 3505 10 10 3505 10 90 Dextrine und andere modifizierte Stärken (ausgenommen veretherte Stärken und veresterte Stärken) 1 000 1 000 3505 20 30 3505 20 50 3505 20 90 Leime, mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 GHT oder mehr 09.3059 2302 10 2302 30 2302 40 10 2302 40 90 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide (ausgenommen von Reis) 16 000 16 000 2303 10 11 Rückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von mehr als 40 GHT 09.3060 0711 51 Pilze der Gattung Agaricus, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss ungeeignet 500 500 2003 10 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 09.3061 0711 51 Pilze der Gattung Agaricus, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss ungeeignet 500 500 09.3062 2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 10 000 10 000 09.3063 2009 61 90 Traubensaft (einschließlich Traubenmost), mit einem Brixwert von 30 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 18 EUR für 100 kg Eigengewicht 10 000 10 000 2009 69 11 Traubensaft (einschließlich Traubenmost), mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von 22 EUR oder weniger für 100 kg Eigengewicht 2009 69 71 2009 69 79 2009 69 90 Traubensaft (einschließlich Traubenmost), mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von 18 EUR oder weniger für 100 kg Eigengewicht 2009 71 2009 79 Apfelsaft 09.3064 0403 10 51 0403 10 53 0403 10 59 0403 10 91 0403 10 93 0403 10 99 0403 90 71 0403 90 73 0403 90 79 0403 90 91 0403 90 93 0403 90 99 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt, aromatisiert, mit Früchten, Nüssen oder Kakao 2 000 2 000 09.3065 0405 20 10 0405 20 30 Milchstreichfette, mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT 250 250 09.3066 0710 40 0711 90 30 2001 90 30 2004 90 10 2005 80 Zuckermais 1 500 1 500 09.3067 1702 50 chemisch reine Fructose 2 000 2 000 1702 90 10 chemisch reine Maltose ex 1704 90 99 andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr 1806 10 30 1806 10 90 Kakaopulver, mit einem Gehalt an Saccharose oder als Saccharose berechneter Isoglucose von 65 GHT oder mehr ex 1806 20 95 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von weniger als 18 GHT und mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr ex 1901 90 99 Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr 2101 12 98 2101 20 98 Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate 3302 10 29 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von nicht mehr als 0,5 % vol 09.3068 1903 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen 2 000 2 000 1904 30 Bulgur-Weizen 09.3069 1806 20 70 ‚chocolate-milk-crumb‘ genannte Zubereitungen 300 300 2106 10 80 andere Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe 2202 90 99 nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Wasser, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von 2 GHT oder mehr 09.3070 2106 90 98 andere Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen 2 000 2 000 09.3071 2207 10 2208 90 91 2208 90 99 Ethylalkohol, unvergällt 27 000 27 000 2207 20 Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 09.3072 2402 10 Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend 2 500 2 500 2402 20 90 Zigaretten, Tabak enthaltend, keine Nelken enthaltend 09.3073 2905 43 Mannitol 100 100 2905 44 D-Glucitol (Sorbit) 3824 60 Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 44 09.3074 3809 10 10 3809 10 30 3809 10 50 3809 10 90 Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten 2 000 2 000 09.3075 0703 20 Knoblauch, frisch oder gekühlt 500 500 09.3076 1004 Hafer 4 000 4 000 “
„ANHANG IV ÄGYPTEN Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis zu…
„ANHANG Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnungen nur als Hinweis zu verstehen;…
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnungen nur als Hinweis zu verstehen; maßgebend für…
KN-Code Bezeichnung der Nicht-Anhang-I-Waren Landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gewährt werden können A: Die Referenzmenge bestimmt…
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur richtungsweisend. Das Präferenzsystem in…
(2) Die Zollbefreiung findet nur auf den Wertzoll Anwendung. ANHANG IV ÄGYPTEN Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.