Art. 9 32001R0747
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.Sie gilt ab dem 1. Januar 2001 für die in Anhang III unter den laufenden Nummern 09.1211, 09.1215, 09.1217, 09.1218, 09.1219 und 09.1220 aufgeführten Zollkontingente.