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Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die Gewährung der Zollpräferenzen die KN-Codes maßgebend sind. Bei KN-Codes mit dem Präfix „ex“ ist sowohl der KN-Code als auch die entsprechende Warenbezeichnung für die Gewährung der Zollpräferenzen maßgebend. 1. Zollkontingent für Schweinefleisch Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9001 0203 22 19 Schultern und Teile davon, mit Knochen, von Hausschweinen, gefroren 0 % 25 000 Tonnen 0203 29 11 Vorderteile und Teile davon, von Hausschweinen, gefroren 0203 29 15 Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon, von Hausschweinen, gefroren 0203 29 55 Fleisch von Hausschweinen, ohne Knochen, gefroren (ausgenommen Bäuche „Bauchspeck“ und Teile davon) 0203 29 59 Fleisch von Hausschweinen, mit Knochen, gefroren (ausgenommen ganze oder halbe Tierkörper, Schinken oder Schultern und Teile davon sowie Vorderteile, Kotelettstränge, Bäuche „Bauchspeck“ und Teile davon) 0210 11 19 Schultern und Teile davon, mit Knochen, von Hausschweinen, gesalzen oder in Salzlake 0210 11 39 Schultern und Teile davon, mit Knochen, von Hausschweinen, getrocknet oder geräuchert 0210 11 90 Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen, von Schweinen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert (ausg. von Hausschweinen) 0210 12 Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon, von Schweinen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert 0210 19 10 Bacon-Hälften oder spencers, von Hausschweinen, gesalzen oder in Salzlake 0210 19 20 3/4-sides oder middles, von Hausschweinen, gesalzen oder in Salzlake 0210 19 30 Vorderteile und Teile davon, von Hausschweinen, gesalzen oder in Salzlake 0210 19 50 Fleisch von Hausschweinen, gesalzen oder in Salzlake (ausgenommen Schinken oder Schultern und Teile davon, Bäuche „Bauchspeck“ und Teile davon, „bacon“-Hälften oder „spencers“, „3/4-sides“ oder „middles“ sowie Vorderteile oder Kotelettstränge und Teile davon) 0210 19 60 Vorderteile und Teile davon, von Hausschweinen, getrocknet oder geräuchert 0210 19 70 Kotelettstränge und Teile davon, von Hausschweinen, getrocknet oder geräuchert 0210 19 89 Fleisch von Hausschweinen, mit Knochen, getrocknet oder geräuchert (ausgenommen Schinken oder Schultern und Teile davon, Bäuche „Bauchspeck“ und Teile davon sowie Vorderteile oder Kotelettstränge und Teile davon) 0210 19 90 Fleisch von Schweinen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert (ausgenommen von Hausschweinen, Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen sowie Bäuche „Bauchspeck“ und Teile davon) 1602 41 90 Schinken und Teile davon, von Schweinen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausgenommen von Hausschweinen) 1602 42 Schultern und Teile davon, von Schweinen, zubereitet oder haltbar gemacht 1602 49 13 Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern, von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht 1602 49 15 Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken und Teile davon enthaltend, von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausgenommen Mischungen aus nur Kotelettsträngen und Schinken oder nur Nacken und Schultern) 1602 49 19 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschl. Mischungen, von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, von ≥ 80 GHT (ausgenommen Schinken, Schultern, Kotelettstränge, Nacken, und Teile davon, Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von ≤ 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte von Fleisch) 1602 49 30 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Mischungen, von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, von ≥ 40 GHT, jedoch < 80 GHT (ausgenommen Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von ≤ 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte von Fleisch) 1602 49 50 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Mischungen, von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, von < 40 GHT (ausgenommen Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von ≤ 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch) 1602 49 90 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Mischungen, von Schweinen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausgenommen von Hausschweinen, Schinken, Schultern, und Teile davon, Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von ≤ 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch) 2. Zollkontingent für Bisons Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9002 ex 0201 10 00 ganze oder halbe Tierkörper von Bisons, frisch oder gekühlt 0 % 3 000 t ex 0201 20 20 „quartiers compensés“ von Bisons, mit Knochen, frisch oder gekühlt ex 0201 20 30 Vorderviertel von Bisons, zusammen oder getrennt, mit Knochen, frisch oder gekühlt ex 0201 20 50 Hinterviertel von Bisons, zusammen oder getrennt, mit Knochen, frisch oder gekühlt ex 0201 20 90 Fleisch von Bisons, mit Knochen, frisch oder gekühlt (ausgenommen ganze oder halbe Tierkörper, „quartiers compensés“, Vorder- und Hinterviertel) ex 0201 30 00 Fleisch von Bisons, ohne Knochen, frisch oder gekühlt ex 0202 10 00 ganze oder halbe Tierkörper von Bisons, gefroren ex 0202 20 10 „quartiers compensés“ von Bisons, mit Knochen, gefroren ex 0202 20 30 Vorderviertel von Bisons, zusammen oder getrennt, mit Knochen, gefroren ex 0202 20 50 Hinterviertel von Bisons, zusammen oder getrennt, mit Knochen, gefroren ex 0202 20 90 Fleisch von Bisons, mit Knochen, gefroren (ausgenommen ganze oder halbe Tierkörper, „quartiers compensés“, Vorder- und Hinterviertel) ex 0202 30 10 Vorderviertel von Bisons, ohne Knochen, gefroren, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht, oder „quartiers compensés“ in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet ex 0202 30 50 Crops, chucks and blades und briskets, von Bisons, ohne Knochen, gefroren ex 0202 30 90 Fleisch von Bisons, ohne Knochen, gefroren — andere ex 0206 10 95 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, von Bisons, genießbar, frisch oder gekühlt ex 0206 29 91 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, von Bisons, genießbar, gefroren ex 0210 20 10 Fleisch von Bisons, mit Knochen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert ex 0210 20 90 Fleisch von Bisons, ohne Knochen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert ex 0210 99 51 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, von Bisons, genießbar, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert ex 0210 99 59 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, von Bisons, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert (ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch) 3. Zollkontingent für Milcherzeugnisse Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9003 0401 10 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von ≤ 1 GHT 0 % 10 000 Tonnen 0401 20 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von > 1 GHT, jedoch ≤ 6 GHT 0401 40 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von > 6 GHT, jedoch ≤ 10 GHT 0403 20 Joghurt 0403 90 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert oder mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao 0405 20 Milchstreichfette 0405 90 Fettstoffe aus der Milch sowie entwässerte Butter und Ghee (ausgenommen natürliche, rekombinierte Butter und Molkenbutter) 1702 11 Lactose, fest, und Lactosesirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Lactose von ≥ 99 GHT, berechnet als wasserfreie Lactose in der Trockenmasse 1702 19 Lactose, fest, und Lactosesirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Lactose von < 99 GHT, berechnet als wasserfreie Lactose in der Trockenmasse 2105 00 Speiseeis, auch kakaohaltig 4. Zollkontingent für Käsesorten Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9004 0406 10 Frischkäse „nichtgereifter Käse“, einschließlich Molkenkäse, und Quark/Topfen 0 % 10 000 Tonnen 0406 20 Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform 0406 30 Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform 0406 40 90 Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti (ausgenommen Roquefort und Gorgonzola) 0406 90 01 Käse für die Verarbeitung 0406 90 21 Cheddar 5. Zollkontingent für Nüsse Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9005 0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet 0 % 500 000 Tonnen 2008 19 Schalenfrüchte und andere Samen, einschließlich Mischungen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausgenommen Erdnüsse) 6. Zollkontingent für Sojaöl Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9006 1507 10 Sojaöl, roh, auch entschleimt 0 % 400 000 Tonnen 7. Zollkontingent für bestimmte Tierfutterzubereitungen Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9007 2309 10 51 Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT 0 % 40 000 Tonnen 2309 10 90 Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch Milcherzeugnisse enthaltend 2309 90 31 Zubereitungen für Tierfutter, einschließlich Vormischungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke und keine Milcherzeugnisse enthaltend, oder mit einem Gehalt an Stärke von ≤ 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT 2309 90 41 Zubereitungen für Tierfutter, einschließlich Vormischungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10, jedoch ≤ 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT 2309 90 96 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch Milcherzeugnisse enthaltend — andere 8. Zollkontingent für Pazifischen Pollack Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9008 0303 67 Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma), gefroren 0 % 340 000 Tonnen 0304 75 Fischfilets vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma), gefroren 0304 94 Fischfleisch, auch fein zerkleinert, vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma), gefroren (ausgenommen Filets) 9. Zollkontingent für Kalmare Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9009 0307 43 Tintenfische und Kalmare, gefroren, auch ohne Schale 0 % 5 000 Tonnen 10. Zollkontingent für unverarbeiteten Lachs Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9010 0303 11 Roter Lachs (Oncorhynchus nerka), gefroren 0 % 20 000 Tonnen 0303 12 Pazifische Lachse, gefroren (ausgenommen Roter Lachs) 0304 81 Fischfilets vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho), gefroren 11. Zollkontingent für verarbeiteten Lachs Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9011 1604 11 Lachse, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausgenommen fein zerkleinert) 0 % 5 000 Tonnen 12. Zollkontingent für zubereitete Garnelen Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9012 1605 21 Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, nicht in luftdichten Behältnissen (ausgenommen geräuchert) 0 % 5 000 Tonnen 1605 29 Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in luftdichten Behältnissen (ausgenommen geräuchert) 13. Zollkontingent für Seehechte und Dornhaie Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9013 0303 81 15 Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie (Scyliorhinus spp.), gefroren 0 % 20 000 Tonnen 0304 74 19 Gefrorene Fischfilets von Seehechten (Merluccius spp.) (ausgenommen Kap-Hecht, Tiefenwasser-Kapseehecht und Patagonischer Seehecht) 0304 88 11 Gefrorene Fischfilets von Dornhaien (Squalus acanthias) und Katzenhaien (Scyliorhinus spp.) 0304 96 10 Gefrorenes Fischfleisch von Dornhaien (Squalus acanthias) und Katzenhaien (Scyliorhinus spp.), auch fein zerkleinert 14. Zollkontingent für Kakaopulver und Schokolade Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9014 1805 00 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 2 % 40 000 Tonnen 1806 10 15 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von < 5 GHT 2 % 1806 10 20 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von ≥ 5 GHT, jedoch < 65 GHT 2 % + 6,3 EUR/100kg/net 1806 10 30 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von ≥ 65 GHT, jedoch < 80 GHT 2 % + 7,85 EUR/100kg/net 1806 10 90 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von ≥ 80 GHT 2 % + 10,48 EUR/100kg/net 1806 20 10 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von ≥ 31 GHT oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von ≥ 31 GHT 2,1 % + 6,07 EUR/100kg/net 1806 20 30 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von ≥ 25 GHT, jedoch < 31 GHT 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 20 50 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von ≥ 18 GHT, jedoch < 31 GHT 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 20 70 Chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg 3,9 % + 10,41 EUR/100kg/net 1806 20 80 Kakaoglasur in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 20 95 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von < 18 GHT (ausgenommen Kakaopulver, Kakaoglasur sowie chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen) 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 31 00 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von ≤ 2 kg, gefüllt 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 32 10 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von ≤ 2 kg, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen, ungefüllt 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 32 90 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von ≤ 2 kg, ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen, ungefüllt 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 90 11 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse in Form von Pralinen, auch gefüllt, alkoholhaltig 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 90 19 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse in Form von Pralinen, auch gefüllt, nichtalkoholhaltig 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 90 31 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, gefüllt (ausgenommen in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln sowie Pralinen) 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 90 39 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, nicht gefüllt (ausgenommen in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln sowie Pralinen) 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 90 50 kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen 2,1 % + 5,76 EUR/100kg/net 1806 90 60 kakaohaltige Brotaufstriche 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 90 70 kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 1806 90 90 Kakaohaltige Zubereitungen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von ≤ 2 kg — andere 2,1 % + 3,56 EUR/100kg/net 15. Zollkontingent für Lebensmittelzubereitungen des Kapitels 19 Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9015 1901 10 00 Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht genannt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der Position 0401 bis 0404 , ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht genannt, zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 1,9 % + 16,03 EUR /100kg/net 50 000 Tonnen 1901 20 00 Mischungen und Teig aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht genannt sowie Mischungen und Teig aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der Position 0401 bis 0404 , ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht genannt, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 1,9 % + 6,01 EUR /100kg/net 1901 90 11 Malzextrakt, mit einem Gehalt an Trockenmasse von ≥ 90 GHT 1,3 % + 4,5 EUR / 100kg/net 1901 90 19 Malzextrakt, mit einem Gehalt an Trockenmasse von < 90 GHT 1,3 % + 3,68 EUR/ 100 kg/net 1901 90 91 Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder < 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, ohne oder mit Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao (ausgenommen Malzextrakt sowie zur Kinderernährung, in Aufmachung für den Einzelverkauf, Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren und in Pulverform aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der Position 0401 bis 0404 ) 3,2 % 1901 90 95 Lebensmittelzubereitungen in Pulverform, bestehend aus einem Gemisch aus entrahmter Milch und/oder Molke und pflanzlichen Fetten/Ölen mit einem Gehalt an Fetten/Ölen von ≤ 30 GHT 1,9 % + 16,03 EUR /100kg/net 1901 90 99 Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der Position 0401 bis 0404 , ohne oder mit Gehalt an Kakao < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht genannt (ausgenommen Malzextrakt sowie zur Ernährung von Kindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf und Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren und Waren der Unterpositionen 1901 90 91 und 1901 90 95 ) 1,9 % + 7,71 EUR /100kg/net 1902 11 00 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, Eier enthaltend 1,9 % + 6,15 EUR /100kg/net 1902 19 10 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß sowie keine Eier enthaltend 1,9 % + 6,15 EUR /100kg/net 1902 19 90 Teigwaren, Weichweizenmehl oder Weichweizengrieß enthaltend, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend 1,9 % + 5,28 EUR /100kg/net 1902 20 10 Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet, > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend 2,1 % 1902 20 30 Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet, > 20 GHT Wurst und ähnl. Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fett jeder Art oder Herkunft, enthaltend 13,58 EUR /100 kg/net 1902 20 91 Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, gekocht (ausgenommen > 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fett jeder Art oder Herkunft oder > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend) 2,1 % + 1,53 EUR /100kg/net 1902 20 99 Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, auch noch in anderer Weise zubereitet (ausgenommen gekocht oder > 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fett jeder Art oder Herkunft oder > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend) 2,1 % + 4,28 EUR /100kg/net 1902 30 10 Teigwaren, in Form von getrockneten Zubereitungen (ausgenommen gefüllte Teigwaren) 1,6 % + 6,15 EUR /100kg/net 1902 30 90 Teigwaren, gekocht oder anders zubereitet (ausgenommen gefüllte oder getrocknete Teigwaren) 1,6 % + 2,43 EUR /100kg/net 1902 40 10 Couscous, unzubereitet 1,9 % + 6,15 EUR /100kg/net 1902 40 90 Couscous, gekocht oder anders zubereitet 1,6 % + 2,43 EUR /100kg/net 1903 00 00 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen 1,6 % + 3,78 EUR /100kg/net 1904 10 10 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais „z. B. Cornflakes“ 1 % + 5 EUR /100kg/net 1904 10 30 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Reis 1,3 % + 11,5 EUR /100kg/net 1904 10 90 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (ausgenommen auf der Grundlage von Mais oder Reis) 1,3 % + 8,4 EUR /100kg/net 1904 20 10 Zubereitungen nach Art der „Müsli“ auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1904 20 91 Lebensmittelzubereitungen, aus nichtgerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide, auf der Grundlage von Mais (ausgenommen Zubereitungen nach Art der „Müsli“ auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken) 1 % + 5 EUR/100kg/net 1904 20 95 Lebensmittelzubereitungen, aus nichtgerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide, auf der Grundlage von Reis (ausgenommen Zubereitungen nach Art der „Müsli“ auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken) 1,3 % + 11,5 EUR /100kg/net 1904 20 99 Lebensmittelzubereitungen, aus nichtgerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide (ausgenommen auf der Grundlage von Mais oder Reis sowie Zubereitungen nach Art der „Müsli“ auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken) 1,3 % + 8,4 EUR /100kg/net 1904 30 00 Bulgur-Weizen in Form von bearbeiteten Körnern, durch Kochen von Hartweizenkörnern hergestellt 2,1 % + 6,43 EUR /100kg/net 1904 90 10 Reis, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweitig nicht genannt (ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten hergestellt, sowie Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide) 2,1 % + 11,5 EUR /100kg/net 1904 90 80 Getreide in Form von Körnern oder in Form von Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit nicht genannt (ausgenommen Reis und Mais, Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, Lebensmittel durch Aufblähen oder Rösten zubereitet, Lebensmittelzubereitungen aus nichtgerösteten Getreideflocken, Lebensmittelzubereitungen aus Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide sowie Bulgur-Weizen) 2,1 % + 6,43 EUR /100kg/net 1905 10 00 Knäckebrot 1,5 % + 3,25 EUR /100kg/net 1905 20 10 Lebkuchen und Honigkuchen und ähnliche Waren, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet, von < 30 GHT 2,4 % + 4,58 EUR /100kg/net 1905 20 30 Lebkuchen und Honigkuchen und ähnliche Waren, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet, von ≥ 30 GHT, jedoch < 50 GHT 2,5 % + 6,15 EUR /100kg/net 1905 20 90 Lebkuchen und Honigkuchen und ähnliche Waren, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet, von ≥ 50 GHT 2,5 % + 7,85 EUR /100kg/net 1905 31 11 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, auch kakaohaltig, ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von ≤ 85 g 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 31 19 Kekse und ähnl. Kleingebäck, gesüßt, auch kakaohaltig, ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 85 g 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 31 30 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von ≥ 8 GHT (ausgenommen ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt) 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 31 91 Doppelkekse mit Füllung, gesüßt, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von < 8 GHT (ausgenommen ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt) 2,3 % + 4,74 EUR/ 100kg/net 1905 31 99 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von < 8 GHT (ausgenommen ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt sowie Doppelkekse mit Füllung) 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 32 05 Waffeln mit einem Wassergehalt von > 10 GHT 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 32 11 Waffeln, auch kakaohaltig, ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von ≤ 85 g (ausgenommen mit einem Wassergehalt von > 10 GHT) 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 32 19 Waffeln, auch kakaohaltig, ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt (ausgenommen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von ≤ 85 g sowie Waffeln mit einem Wassergehalt von > 10 GHT) 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 32 91 Waffeln, gesalzen, auch gefüllt (ausgenommen mit einem Wassergehalt von > 10 GHT) 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 32 99 Waffeln, auch kakaohaltig, auch gefüllt (ausgenommen ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen, gesalzen sowie solche mit einem Wassergehalt von > 10 GHT) 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 40 10 Zwieback 2,4 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 40 90 Brot, geröstet, und ähnl. geröstete Waren (ausgenommen Zwieback) 2,4 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 90 10 ungesäuertes Brot (Matzen) 1 % + 3,98 EUR /100kg/net 1905 90 20 Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnl. Waren 1,1 % + 15,13 EUR /100kg/net 1905 90 30 Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils ≤ 5 GHT 2,4 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 90 45 Kekse und ähnliches Kleingebäck, ungesüßt 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 90 55 Backwaren, extrudierte und expandierte, gesalzen oder aromatisiert (ausgenommen Knäckebrot, Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren sowie Waffeln) 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 90 70 Torten, Rosinenbrot, Panettone, Baisers, Christstollen, Hörnchen und andere Backwaren mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von ≥ 5 GHT (ausgenommen Knäckebrot, Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren, Kekse und ähnliches Kleingebäck, Waffeln und Zwieback) 2,3 % + 4,74 EUR /100kg/net 1905 90 80 Pizzas, Quiches und andere Backwaren mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von < 5 % (ausgenommen Knäckebrot, Kekse und ähnliches Kleingebäck, Waffeln, Zwieback und ähnliche geröstete Waren, Brot, Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneien verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren) 2,3 % + 3,5 EUR /100kg/net 16. Zollkontingent für Lebensmittelzubereitungen des Kapitels 21 Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9016 2101 11 00 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee 2,3 % 250 000 Tonnen 2101 12 92 Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee 2,9 % 2101 12 98 Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee 2,3 % + 3,56 EUR /100kg/net 2101 20 20 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate 1,5 % 2101 20 92 Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate 1,5 % 2101 20 98 Zubereitungen auf der Grundlage von Tee oder Mate 1,6 % + 3,56 EUR /100kg/net 2101 30 11 geröstete Zichorien 2,9 % 2101 30 19 Kaffeemittel, geröstet (ausgenommen Zichorien) 1,3 % + 3,18 EUR /100kg/net 2101 30 91 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Zichorien 3,5 % 2101 30 99 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Kaffeemitteln (ausgenommen Zichorien) 2,7 % + 5,68 EUR /100kg/net 2102 10 10 ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen) 2,7 % 2102 10 31 Backhefen, getrocknet 3 % 2102 10 39 Backhefen (ausgenommen getrocknet) 3 % 2102 10 90 Hefen, lebend (ausgenommen ausgewählte Mutterhefen und Backhefen) 3,7 % 2102 20 11 Hefen, ohne Leben, in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von ≤ 1 kg 2,1 % 2102 20 19 Hefen, ohne Leben (ausgenommen in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von ≤ 1 kg) 1,3 % 2102 20 90 Einzeller-Mikroorganismen, ohne Leben (ausgenommen in Aufmachung als Arzneiwaren sowie Hefen) 0 % 2102 30 00 zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 1,5 % 2103 10 00 Sojasoße 1,9 % 2103 20 00 Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 2,6 % 2103 30 10 Senfmehl (ausgenommen zubereitet) 0 % 2103 30 90 Senf, einschließlich zubereitetes Senfmehl 2,3 % 2103 90 10 Mango-Chutney, flüssig 0 % 2103 90 30 Bitter, aromatische, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von ≤ 0,5 l 0 % 2103 90 90 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen sowie zusammengesetzte Würzmittel (ausgenommen Sojasoße, Tomatenketchup und andere Tomatensoßen, Mango-Chutney, flüssig sowie aromatische Bitter der Unterposition 2103 90 30 ) 1,9 % 2104 10 00 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen 2,9 % 2104 20 00 Lebensmittel in Form von Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von ≤ 250 g 3,5 % 2105 00 10 Speiseeis, auch kakaohaltig, kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von < 3 GHT 2,2 % + 5,05 EUR /100kg/net 2105 00 91 Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von ≥ 3 GHT, jedoch < 7 GHT 2 % + 9,63 EUR /100kg/net 2105 00 99 Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von ≥ 7 GHT 2 % + 13,5 EUR /100kg/net 2106 10 20 Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend oder < 1,5 GHT Milchfett, < 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, < 5 GHT Glucose oder < 5 GHT Stärke enthaltend 3,2 % 2106 10 80 Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe, ≥ 1,5 GHT Milchfett, ≥ 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, ≥ 5 GHT Glucose oder ≥ 5 GHT Stärke enthaltend 66,75 EUR /100kg/net 2106 90 20 Zubereitungen, zusammengesetzt, alkoholhaltig, der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5 % vol (ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen) 4,3 % MIN 0,25 EUR/% vol/hl 2106 90 30 Isoglucosesirup, aromatisiert oder gefärbt 10,68 EUR /100kg/net mas 2106 90 51 Lactosesirup, aromatisiert oder gefärbt 3,5 EUR /100kg/net 2106 90 55 Glucosesirup und Maltodextrinsirup, aromatisiert oder gefärbt 5 EUR /100kg/net 2106 90 59 Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt (ausgenommen Isoglucosesirup, Lactosesirup, Glucose- und Maltodextrinsirup) 0,1 EUR /100kg/net pro 1 GHT an Saccharose, einschließlich anderer als Saccharose berechneter Zucker 2106 90 92 Lebensmittelzubereitungen, anderweit nicht genannt, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder < 1,5 GHT Milchfett, < 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, < 5 GHT Glucose oder < 5 GHT Stärke enthaltend 3,2 % 2106 90 98 Lebensmittelzubereitungen, anderweitig nicht genannt, ≥ 1,5 GHT Milchfett, ≥ 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, ≥ 5 GHT Glucose oder ≥ 5 GHT Stärke enthaltend 2,3 % + 8,35 EUR /100kg/net 17. Zollkontingent für bestimmte nicht alkoholhaltige Getränke Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9017 2202 10 00 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen 0 % 20 000 Tonnen 2202 91 00 alkoholfreies Bier 2202 99 19 Getränke, nicht alkoholhaltig, keine Milch oder Milcherzeugnisse und keine Fette hieraus enthaltend 18. Zollkontingent für Mannitol und Sorbit Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9018 2905 43 Mannitol 0 % 2 500 Tonnen 2905 44 D-Glucitol (Sorbit) 19. Zollkontingent für Riechstoffe Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9019 3302 10 29 Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, ≥ 1,5 GHT Milchfett, ≥ 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, ≥ 5 GHT Glucose oder ≥ 5 GHT Stärke enthaltend, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art (ausgenommen mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5 % vol) 0 % 1 400 Tonnen 20. Zollkontingent für Dextrine Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge 09.9020 3505 10 Dextrine und andere modifizierte Stärken, z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke 0 % 11 000 Tonnen Zu dieser Verordnung wurden zwei Erklärungen abgegeben, die in ABl. C, C/2026/3482, 30.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3482/oj, und in ABl. C, C/2026/3483, 30.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3483/oj, zu finden sind.
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Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die…
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.