Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EG) Nr. 68/2009 der Kommission wurde als Übergangslösung bis zum 31. Dezember 2013 ein Adapter eingeführt, um den Einbau von Kontrollgeräten im Einklang mit Anhang IB der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 in Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 zu ermöglichen.
ab dem 1. Januar 2014 ist das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät entsprechend den Anforderungen des Anhangs IB der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgestattet und
Gemäß dem Erwägungsgrund 5 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 wird die Kommission eine Verlängerung der Dauer der Zulässigkeit von Adaptern für Fahrzeuge der…
Die Kommission wird die Verlängerung der Dauer der Zulässigkeit von Adaptern für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 bis 2015 prüfen und vor dem Jahr 2015 weitere…
Die technischen Spezifikationen der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sollten eine dauerhafte Lösung hinsichtlich des Adapters enthalten. In Anwendung des Prinzips…
der Klassen M1 und N1 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung…
In Anhang IB der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr sind die technischen Spezifikationen für Bau, Prüfung, Einbau und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.