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Die zweite Datenerhebung über die Beteiligung und Nichtbeteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen (nachstehend „Zweite Erhebung über die Erwachsenenbildung“) findet vom 1. Juli 2016 bis zum 31. März 2017 statt. Der Bezugszeitraum, für den die Daten über die Beteiligung an Aktivitäten des lebenslangen Lernens erhoben werden, sind die 12 Monate vor der Befragung.
Die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 bis 5, 6a bis 7c und 10 sind jährlich durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 3 Nummer 3 erstmalig für das Jahr 2022;…
In der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über…
Die Bezugszeiträume für die in den Anhängen I und II dieser Verordnung genannten Daten sind jährlich (Januar bis Dezember) oder halbjährlich (Januar bis Juni…
Die Datensammlung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen muss regelmäßig angepasst werden, damit Veränderungen und neue Entwicklungen im…
Daten über Bildungsausgaben beziehen sich auf das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Haushaltsjahr (Jahr t) des betreffenden Mitgliedstaats. Jährliche…
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Mai 2003 über europäische Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks) wurde folgendes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.