Erwägungsgrund 6 32016R1952
Mit einem zunehmend komplexen Energiebinnenmarkt wird es immer schwieriger, zuverlässige und aktuelle Erdgas- und Strompreisdaten — insbesondere für den Sektor private Haushalte — zu beschaffen, da es für die Bereitstellung solcher Daten keinerlei rechtliche Verpflichtung gibt.