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Die Mitgliedstaaten übermitteln einen Standardbericht über die Qualität der Zweiten Erhebung über die Erwachsenenbildung an die Kommission (Eurostat). Die Struktur des Berichts entspricht dem Standardaufbau für Qualitätsberichte des Europäischen Statistischen Systems, wobei die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 erwähnten Qualitätskriterien und die weiteren in Anhang III dieser Verordnung festgelegten Anforderungen besondere Berücksichtigung finden.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) den Standardqualitätsbericht zur Zweiten Erhebung über die Erwachsenenbildung binnen drei Monaten nach…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission (Eurostat) einen Bericht über die Qualität der übermittelten Daten (im Folgenden „Qualitätsbericht“) vor.
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission (Eurostat) über die Erhebungen, für die sie zuständig sind, Qualitätsberichte gemäß Anhang I Nummer 5 vor.
Anforderungen an die Datenqualität Bei den Anforderungen an die Qualität der Daten über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung wird auf den ESS…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) jedes Jahr den standardisierten Qualitätsbericht gemäß den in Anhang II aufgeführten Anforderungen.…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission (Eurostat) einen Bericht über die Qualität der nach Artikel 3 zu übermittelten Daten vor.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.