Erwägungsgrund 1 32014R0119
Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG enthält die Liste der Vitamine und Mineralstoffverbindungen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 der Kommission wurden die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG ersetzt. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1161/2011 der Kommission wurde Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG geändert.