Verordnung (EU) Nr. 119/2014 der Kommission vom 7. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf mit Chrom angereicherte Hefe zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln sowie Lebensmitteln zugesetztes Chrom(III)-lactattrihydrat (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2002/46/EG werden Vorschriften über Vitamine und Mineralstoffverbindungen in Nahrungsergänzungsmitteln, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können, nach Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erlassen.
Erwägungsgrund 2 32014R0119
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