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Nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Hersteller von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (PRIIP) zur Abfassung und Veröffentlichung eines Basisinformationsblatts verpflichtet, bevor Kleinanlegern ein PRIIP angeboten wird.
Diese Verordnung legt einheitliche Vorschriften für das Format und den Inhalt des Basisinformationsblatts, das von Herstellern von verpackten Anlageprodukten…
gegen die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte…
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Hersteller von verpackten Anlageprodukte für Kleinanleger und…
PRIIP-Hersteller — beispielsweise Fondsmanager, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen — sollten das Basisinformationsblatt für von…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden verschiedene Maßnahmen eingeführt, die den Anlegerschutz stärken und das…
Basisinformationsblätter sind der Ausgangspunkt für Anlageentscheidungen von Kleinanlegern. Aus diesem Grund tragen PRIIP-Hersteller eine erhebliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.