Erwägungsgrund 5 32014R1286
Während die Verbesserung von Offenlegungen im Bezug auf PRIIP zur Rückgewinnung des Vertrauens von Kleinanlegern in die Finanzmärkte von wesentlicher Bedeutung ist, sind wirksame geregelte Verkaufsprozesse für diese Produkte gleichsam wichtig. Die vorliegende Verordnung ergänzt die in der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen Maßnahmen im Bereich des Vertriebs. Sie ergänzt außerdem die in der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen Maßnahmen im Bereich des Vertriebs von Versicherungsprodukten.