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Die Kommission sollte von den Europäischen Aufsichtsbehörden im Wege des Gemeinsamen Ausschusses erarbeitete Entwürfe technischer Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung und den Inhalt der Basisinformationsblätter, das Standardformat der Basisinformationsblätter, die Methodik für die Darstellung von Risiko und Rendite und zur Berechnung der Kosten, die Bedingungen und die Mindesthäufigkeit der Überprüfung der Informationen in den Basisinformationsblättern sowie die Bedingungen für die Bereitstellung des Basisinformationsblatts für Kleinanleger im Einklang mit den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 bzw. der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen. Die Kommission sollte die technischen Tätigkeiten der Europäischen Aufsichtsbehörden durch die Durchführung von Verbrauchertests zur Darstellung des von den Europäischen Aufsichtsbehörden vorgeschlagenen Basisinformationsblatts ergänzen.
Um die einheitliche Anwendung dieses Artikels zu gewährleisten, arbeiten die Europäischen Aufsichtsbehörden Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in…
Um die einheitliche Anwendung dieses Artikels zu gewährleisten, arbeiten die Europäischen Aufsichtsbehörden im Wege des Gemeinsamen Ausschusses Entwürfe…
Um die einheitliche Anwendung dieses Artikels zu gewährleisten, arbeiten die Europäischen Aufsichtsbehörden im Wege des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen…
Am 30. Juni 2016 erließ die Kommission eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (im Folgenden „delegierte Verordnung“), in der…
In der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 werden die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische…
Die Kommission sollte den Entwurf der von der ESMA ausgearbeiteten technischen Regulierungsstandards annehmen, die sich mit folgenden Themen befassen: Inhalt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.