Erwägungsgrund 13 32014R1286
Um dem Bedarf von Kleinanlegern gerecht zu werden, muss sichergestellt werden, dass die Informationen über PRIIP richtig, redlich und klar sind und diese Kleinanleger nicht in die Irre führen. Daher sollten in dieser Verordnung gemeinsame Standards für die Abfassung des Basisinformationsblatts niedergelegt werden, die sicherstellen, dass es für Kleinanleger verständlich ist. Da es vielen Kleinanlegern schwerfällt, die Fachterminologie des Finanzbereichs zu verstehen, sollte besonders auf das in dem Informationsblatt verwendete Vokabular und den Schreibstil geachtet werden. Auch sollte geregelt werden, in welcher Sprache das Basisinformationsblatt abzufassen ist. Außerdem sollten Kleinanleger in der Lage sein, das Basisinformationsblatt zu verstehen, ohne andere nicht die Vermarktung betreffende Informationen zur Hilfe ziehen zu müssen.