Erwägungsgrund 4 32014R1290
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, nach Erlass des Beschlusses 2014/872/GASP Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.