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Auch wenn sich die Informationskampagnen in einigen Mitgliedstaaten recht positiv ausgewirkt haben, ist es erforderlich, die Attraktivität dieser Produkte für Kleinkinder zu mindern und die Kinder zu schützen, indem die Sichtbarkeit entsprechender Produkttypen durch die Verwendung undurchsichtiger Verpackungen vermindert wird, indem der auflösbaren Verpackung eine aversive Substanz (z. B. Bitterstoff) beigemengt wird, die bei oralem Kontakt einen sofortigen Ekelreflex hervorruft, und indem der Zugang zu diesen Produkten erschwert wird. Das Etikett der äußeren Verpackung von flüssigen, für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln in auflösbaren Verpackungen für den eimaligen Gebrauch sollte daher zusätzliche, besonders herausgestellte Informationen enthalten.
Verpackungen eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches, der/das an die breite Öffentlichkeit abgegeben wird, haben weder eine Form oder ein Design, die/das die…
In den Mitgliedstaaten werden flüssige für den Verbraucher bestimmte Waschmittel in auflösbaren Verpackungen für den eimaligen Gebrauch in den Verkehr gebracht,…
In Anhang II Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird folgender Abschnitt 3.3 eingefügt: „3.3 Flüssige für den Verbraucher bestimmte Waschmittel in…
In den Giftinformationszentren mehrerer Mitgliedstaaten wurde eine beträchtliche Zahl schwerer Fälle von Vergiftungen und Augenverletzungen bei Kindern durch…
Die Etiketten von Lebensmitteln sollten klar und verständlich sein, um Verbraucher zu unterstützen, die sich auf der Grundlage besserer Informationen für…
Um die Entscheidung für nachhaltigere Produkte zu erleichtern, sollten die Etiketten erforderlichenfalls deutlich sichtbar und erkennbar angebracht werden. Sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.