Erwägungsgrund 1 32014R1297
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 werden die Kriterien für die Einstufung sowie die Regeln für die Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen harmonisiert. Damit werden die Hersteller vor dem Inverkehrbringen zur Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen verpflichtet, die gemäß der Verordnung als gefährlich eingestuft wurden. In der Verordnung werden Regeln festgelegt, damit eine unbeabsichtigte Exposition und Vergiftung von Verbrauchern, insbesondere Kleinkindern, durch gefährliche, an die Öffentlichkeit abgegebene Chemikalien vermieden wird.