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Unbeschadet der Artikel 8 und 9 und Abschnitt 7.1.1 des Anhangs gilt die TSI für alle in Artikel 2 Absatz 1 genannten neuen Fahrzeuge des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union, die ab dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen werden.
Die TSI gilt nicht für bestehende Fahrzeuge des Eisenbahnsystems in der Union, die auf dem gesamten Netz oder Teilen des Netzes eines Mitgliedstaats am 1. Januar 2015 bereits in Betrieb waren, außer
die Fahrzeuge werden gemäß Abschnitt 7.1.2 des Anhangs dieser Verordnung erneuert oder umgerüstet oder
das Verwendungsgebiet wird gemäß Artikel 54 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/797 erweitert; in diesem Fall gelten die Bestimmungen des Abschnitts 7.1.4 des Anhangs dieser Verordnung.
Der technische und geografische Anwendungsbereich dieser Verordnung ist in den Abschnitten 1.1 und 1.2 des Anhangs erläutert.
Die Ausrüstung mit dem in Abschnitt 4.2.8.2.8 des Anhangs definierten fahrzeugseitigen Energiemesssystem ist obligatorisch für neue, umgerüstete und erneuerte Fahrzeuge, die in Netzen betrieben werden sollen, die mit dem in Abschnitt 4.2.17 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2014 der Kommission festgelegten ortsfesten Energiedatenerfassungssystem (DCS) ausgerüstet sind.
Die TSI gilt für jedes neue, umgerüstete oder erneuerte Teilsystem „Energie“ des Eisenbahnsystems der Europäischen Union gemäß Anhang II Nummer 2.2 der…
Diese TSI gilt für alle neuen, umgerüsteten oder erneuerten Infrastruktureinrichtungen des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union gemäß Anhang II Nummer 2.1…
Die TSI gelten jedoch für in Absatz 1 genannte bestehende Infrastrukturen und Fahrzeuge des Eisenbahnsystems in der Union, wenn diese gemäß Artikel 20 der…
Die TSI gilt für die in Anhang II der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Teilsysteme „Zugsteuerung/Zugsicherung und…
Bezüglich der in Nummer 7.3.2 des Anhangs genannten Sonderfälle sind die bei der Prüfung der grundlegenden Anforderungen in Anhang III der Richtlinie (EU)…
Die TSI gilt für alle neuen Güterwagen des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union unter Berücksichtigung von Abschnitt 7 des Anhangs. Die TSI im Anhang gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.