Erwägungsgrund 1 32014R1311
Die Verordnung (EG) Nr. 976/2009 der Kommission enthält die Durchführungsbestimmungen für alle Netzdienste mit Ausnahme der Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten.
Die Verordnung (EG) Nr. 976/2009 der Kommission enthält die Durchführungsbestimmungen für alle Netzdienste mit Ausnahme der Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten.