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Bradypus pygmaeus wurde 2001 von Bradypus variegatus differenziert. Die Art wurde irrtümlicherweise nicht in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen. Dieses Versehen wurde am 20. November 2013 korrigiert, und Bradypus pygmaeus sollte folglich auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden.
Anmerkung #12 zum Eintrag für die Art Aniba rosaeodora in Anhang II des Übereinkommens wurde geändert.
Anmerkung #9 zum Eintrag für die Art Hoodia spp. in Anhang II des Übereinkommens wurde geändert.
Die Arten Physignathus cocincinus, Abronia graminea und Ctenosaura quinquecarinata, die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind,…
Die Taxa Rupicapra pyrenaica ornata und Papilio hospiton wurden von Anhang I auf Anhang II des Übereinkommens übertragen. Diese Taxa sind in Anhang II (Arten…
Die Anmerkungen zur Art Canis lupus in den Verzeichnissen in den Anhängen I und II des Übereinkommens wurden geändert.
Die Anmerkungen zur Art Orchidaceae spp. in den Verzeichnissen in Anhang I des Übereinkommens wurden geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.