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Die folgenden Arten und Unterarten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden: Equus hemionus luteus, Pachypodium windsorii, Pezoporus flaviventris und Pongo tapanuliensis. Die folgenden Arten und Gattungen wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden: Agalychnis terranova, Malayemys khoratensis, Paruwrobates andinus, Paruwrobates erythromos, Philantomba maxwellii, Sericopelma angustum, Sericopelma embrithes und Tliltocatl spp. Die folgenden Arten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen zwar in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen, sollten aber in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden, da die Arten, von denen sie separiert wurden, in Anhang A jener Verordnung aufgeführt sind: Circus hudsonius, Phoenicopterus roseus, Piliocolobus bouvieri und Piliocolobus epieni.
Die folgenden Familien, Gattungen und Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Auf der CoP 17 wurden auch einige Anmerkungen zu bestimmten, in den Anhängen des Übereinkommens aufgelisteten Arten bzw. Gattungen angenommen oder geändert, die…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang B gestrichen und in Anhang A der…
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.