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Mit dieser Verordnung werden gemeinsame technische Anforderungen und Verwaltungsverfahren festgelegt, um Folgendes sicherzustellen:
die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, einschließlich Komponenten für den Einbau darin, die
in einem Mitgliedstaat eingetragen sind, es sei denn, die behördliche Sicherheitsaufsicht hierfür wurde einem Drittland übertragen und sie werden nicht von einem EU-Betreiber eingesetzt, oder
in einem Drittland eingetragen sind und von einem EU-Betreiber eingesetzt werden, wenn die behördliche Sicherheitsaufsicht hierfür einem Mitgliedstaat übertragen wurde;
die Einhaltung der in der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 festgelegten grundlegenden Anforderungen für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von in einem Drittland eingetragenen Luftfahrzeugen und von Komponenten für den Einbau in Luftfahrzeuge, für die die behördliche Sicherheitsaufsicht nicht einem Mitgliedstaat übertragen wurde und die auf „Dry-Lease“-Basis von einem gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Luftfahrtunternehmen angemietet werden.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
die Durchführung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten;
Mit dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen festgelegt in Bezug auf
in einem Drittland eingetragen sind und von einem EU-Betreiber eingesetzt werden, wenn die behördliche Sicherheitsaufsicht hierfür einem Mitgliedstaat…
in einem Drittland eingetragenen Luftfahrzeugen, die von einem Luftfahrzeugbetreiber betrieben werden, der in dem Gebiet, auf das die Verträge Anwendung finden,…
Diese Verordnung legt detaillierte Vorschriften für den Flugbetrieb mit Flugzeugen und Drehflüglern , einschließlich Vorfeldinspektionen von Luftfahrzeugen von…
Die Mitgliedstaaten können nationale Vorschriften für die technische Überwachung von in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Fahrzeugen einführen, die nicht in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.