Erwägungsgrund 1 31991R3922
Es sind Vorschriften zu erlassen, um gemäß Artikel 8a des Vertrages den Binnenmarkt bis zum 31. Dezember 1992 schrittweise zu verwirklichen. Der Binnenmarkt umfaßt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr gewährleistet ist.