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Die EZB ist gemäß den Verträgen und gemäß den in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) festgelegten Bedingungen verpflichtet, Verordnungen zu erlassen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlich ist, die in der ESZB-Satzung vorgesehen und in einigen Fällen in den vom Rat gemäß Artikel 129 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassenen Bestimmungen festgelegt sind.
Die EZB ist gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der…
Artikel 5.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) verpflichtet die EZB, zur…
Die EZB sollte ihre Aufgaben gemäß und in Übereinstimmung mit dem einschlägigen Unionsrecht ausüben, einschließlich des gesamten Primär- und Sekundärrechts der…
Der Rat hat gestützt auf Artikel 127 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erlassen, durch die…
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 kann die EZB Verordnungen zur Festlegung und Durchführung der vom tatsächlichen Kreis der…
Gemäß Artikel 12.1 der ESZB-Satzung erlässt der EZB-Rat die Leitlinien und Entscheidungen, die notwendig sind, um die Erfüllung der dem Eurosystem nach diesem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.