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Die Europäische Zentralbank (EZB) ist gemäß Artikel 132 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union befugt, Verordnungen zu erlassen. Darüber hinaus werden der EZB nach Artikel 132 des Vertrags und Artikel 34 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“), der auf Artikel 25.2 der ESZB-Satzung Bezug nimmt, regulatorische Befugnisse übertragen, soweit dies zur Umsetzung ihrer besonderen Aufgaben im Hinblick auf Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Kreditinstitute erforderlich ist.
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist gemäß Artikel 132 des Vertrages über die Funktionsweise der Europäischen Union befugt, Verordnungen zu erlassen. Darüber…
Die EZB ist gemäß den Verträgen und gemäß den in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die…
Die EZB ist gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der…
Der Rat hat gestützt auf Artikel 127 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erlassen, durch die…
Nach Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) ist die Europäische Zentralbank (EZB) ermächtigt, Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 hat die EZB zum Zweck der Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben sämtliche in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.