Erwägungsgrund 4 32014R1350
Der Schlüssel zur Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die Anwendungsdauer des Protokolls festgelegt werden.
Der Schlüssel zur Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die Anwendungsdauer des Protokolls festgelegt werden.