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Versicherungsgesellschaften werden statistische Berichtspflichten auferlegt, damit der EZB angemessene Statistiken über die Finanzgeschäfte des Teilsektors Versicherungsgesellschaften in den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die „Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets“), zur Verfügung stehen, wobei diese Mitgliedstaaten als ein Wirtschaftsraum angesehen werden. Die Erhebung statistischer Daten über Versicherungsgesellschaften ist erforderlich, um regelmäßigem sowie ad-hoc auftretenden analytischem Bedarf zu entsprechen, die EZB im Rahmen der Durchführung der monetären und finanziellen Analyse zu unterstützen, und sie dient dem Beitrag des ESZB zur Stabilität des Finanzsystems.
Der Umfang der für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlichen Berichtspflichten sollte ferner strukturelle Entwicklungen auf den Finanzmärkten…
Die NZBen sollten befugt sein, Daten über Versicherungsgesellschaften bei dem tatsächlichen Kreis der Berichtspflichtigen als Teil eines breiteren statistischen…
Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 ist die Europäische Zentralbank (EZB) zur Erfüllung ihrer statistischen Berichtspflichten befugt,…
Zudem ist die Erhebung statistischer Daten erforderlich, um es der EZB zu ermöglichen, den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism —…
Das Direktorium der EZB erstellt und führt für statistische Zwecke eine Liste der Versicherungsgesellschaften, die den tatsächlichen Kreis der dieser Verordnung…
Die Erhebung solcher Statistiken dient vor allem dazu, der Europäischen Zentralbank (EZB) umfassende, detaillierte und harmonisierte statistische Daten über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.