Erwägungsgrund 2 32014R0202
Am 24. Juli 2012 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit befürwortende wissenschaftliche Bewertungen für zwei weitere Stoffe abgegeben, 2-Phenyl-3,3-bis(4-hydroxyphenyl)phthalimidin und 1,3-Bis(isocyanatomethyl)benzol. Diese Stoffe sollten nun in die Unionsliste zugelassener Stoffe als Lebensmittelkontaktmaterialien(FCM)-Stoffe Nummer 872 und 988 aufgenommen werden.