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Am 24. Juli 2012 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit befürwortende wissenschaftliche Bewertungen für zwei weitere Stoffe abgegeben, 2-Phenyl-3,3-bis(4-hydroxyphenyl)phthalimidin und 1,3-Bis(isocyanatomethyl)benzol . Diese Stoffe sollten nun in die Unionsliste zugelassener Stoffe als Lebensmittelkontaktmaterialien(FCM)-Stoffe Nummer 872 und 988 aufgenommen werden.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit…
Auf der Grundlage neuer toxikologischer Daten hat die Behörde ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten abgegeben, wonach der Migrationsgrenzwert für den…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffs N,N′-bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)isophtalamid (FCM-Stoff-Nr. 1051)…
Die Verwendung des Stoffes mit der FCM-Stoff-Nummer 438 und der Bezeichnung Bis(2,6-diisopropylphenyl)carbodiimid als Zusatzstoff in Kunststoffen ist gemäß…
Seit Verabschiedung der Verordnung hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) weitere Berichte über bestimmte Stoffe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.