Erwägungsgrund 1 32014R0217
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 werden die mikrobiologischen Kriterien für bestimmte Mikroorganismen sowie die Durchführungsbestimmungen festgelegt, die von den Lebensmittelunternehmern bei der Durchführung allgemeiner und spezifischer Hygienemaßnahmen gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 einzuhalten sind, und insbesondere ein Prozesshygienekriterium für Salmonellen auf Schweineschlachtkörpern zur Bekämpfung von Kontaminationen während der Schlachtung.