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Zur Verringerung der Prävalenz von Salmonellen auf Schweineschlachtkörpern sollte die Hygiene während der Schlachtung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 218/2014 der Kommission vom 7. März 2014 zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission stärker kontrolliert werden; somit dürfte sich die Anzahl positiv getesteter Proben verringern.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 werden die mikrobiologischen Kriterien für bestimmte Mikroorganismen sowie die Durchführungsbestimmungen festgelegt, die…
In Abschnitt IV Kapitel IX wird folgender Teil G hinzugefügt: „G. Salmonellen 1. Unbeschadet Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission…
In Anhang I Abschnitt IV Kapitel IX der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 sind Bestimmungen über die Aufgaben des amtlichen Tierarztes bei spezifischen Gefahren…
Es hat sich erwiesen, dass die Durchführung von Kontrollprogrammen deutlich zur Verringerung der Prävalenz von Salmonellen bei der Erzeugung von Tieren und…
Die vorliegende Verordnung ist vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen, technischen und methodischen Fortschritts, neu auftretender pathogener…
In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 ist ein Prozesshygienekriterium für Salmonella in Masthähnchen- und Truthuhnschlachtkörpern nach dem Kühlen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.