Erwägungsgrund 3 32014R0220
Da das ESVG 2010 eine Überarbeitung des ESVG 95 darstellt, sind neue Bezugnahmen in die Verordnung (EG) Nr. 479/2009 aufzunehmen.
Da das ESVG 2010 eine Überarbeitung des ESVG 95 darstellt, sind neue Bezugnahmen in die Verordnung (EG) Nr. 479/2009 aufzunehmen.