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Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten geeignete Schritte unternehmen, um jede Form der Diskriminierung zu vermeiden, und die Gleichstellung von Männern und Frauen und die konsequente Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Phasen der Vorbereitung, Programmplanung, Verwaltung und Umsetzung sowie der Begleitung und der Evaluierung eines Fonds für die am stärksten benachteiligten Personen (im Folgenden "Fonds") – auch bei Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie beim Austausch bewährter Verfahren – sicherstellen.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in den…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sicherstellen, dass die Umsetzung der durch den ESF finanzierten Prioritäten zur Förderung der Gleichstellung von…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern durch eine durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts…
Um eine wirksame Förderung und Durchführung der Politik der Geschlechtergleichstellung durch die Gemeinschaft, insbesondere in einer erweiterten Union, zu…
Die Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in die Praxis muss durch eine bessere Zusammenarbeit sowie durch einen Gedanken- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.