Erwägungsgrund 4 32014R0246
Teil A der Unionsliste enthält eine Reihe von Stoffen, für die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht abgeschlossen oder zusätzliche wissenschaftliche Daten angefordert hat, um die Bewertung abzuschließen. Für 19 dieser Stoffe haben die für das Inverkehrbringen der Aromastoffe verantwortlichen Personen inzwischen ihre Anträge zurückgezogen. Diese Aromastoffe sollte daher aus der Unionsliste gestrichen werden.