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Die Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe enthält mehrere Stoffe, bei denen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht abgeschlossen hat oder bei denen sie zusätzliche wissenschaftliche Daten angefordert hat, um die Bewertung abzuschließen. Für einen dieser Stoffe, nämlich N-Ethyl(2E,6Z)-nonadienamid, haben die für das Inverkehrbringen dieses Aromastoffs verantwortlichen Personen inzwischen ihren Antrag zurückgezogen. Dieser Aromastoff sollte daher aus der Unionsliste gestrichen werden.
Teil A der Unionsliste enthält eine Reihe von Stoffen, für die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht abgeschlossen oder…
Die Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe enthält mehrere Stoffe, bei denen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht…
Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 873/2012 der Kommission enthält Übergangsbestimmungen für Aromastoffe enthaltende Lebensmittel, die vor dem 22. Oktober 2014…
Zusätzliche wissenschaftliche Daten, die gemäß spezifischen EFSA-Gutachten zu den genannten Stoffen vorzulegen waren, wurden nicht bis zum 30. Juni 2014…
In Bezug auf den Stoff Methyl-2-mercaptopropionat (FL-Nr. 12.266) hat die für das Inverkehrbringen dieses Aromastoffes verantwortliche Person erklärt, dass sie…
Werden die erforderlichen Angaben nicht innerhalb dieser Frist gemacht, so wird der entsprechende Aromastoff aus der Unionsliste gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.