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Die Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe enthält mehrere Stoffe, bei denen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht abgeschlossen hat oder bei denen sie zusätzliche wissenschaftliche Daten angefordert hat, um die Bewertung abzuschließen. Für vier dieser Stoffe, nämlich Vetiverol (FL-Nr. 02.214), Vetiverylacetat (FL-Nr. 09.821), 2-Acetyl-1,4,5,6-tetrahydropyridin (FL-Nr. 14.079) und 2-Propionylpyrrolin 1 % in Pflanzenöltriglyceriden (FL-Nr. 14.168), haben die für das Inverkehrbringen dieser Aromastoffe verantwortlichen Personen jetzt den Antrag zurückgezogen. Die genannten Aromastoffe sollten daher aus der Unionsliste gestrichen werden.
Teil A der Unionsliste enthält eine Reihe von Stoffen, für die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht abgeschlossen oder…
Die Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe enthält mehrere Stoffe, bei denen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht…
In Bezug auf den Stoff Methyl-2-mercaptopropionat (FL-Nr. 12.266) hat die für das Inverkehrbringen dieses Aromastoffes verantwortliche Person erklärt, dass sie…
Zusätzliche wissenschaftliche Daten, die gemäß spezifischen EFSA-Gutachten zu den genannten Stoffen vorzulegen waren, wurden nicht bis zum 30. Juni 2014…
Teil A der Unionsliste enthält sowohl bewertete Aromastoffe, die nicht mit einer Fußnote versehen sind, als auch Aromastoffe, deren Bewertung noch nicht…
Die bei diesen Bewertungen von Aromastoffgruppen beurteilten Aromastoffe sollten daher durch Streichung der Verweise auf eine der Fußnoten 1 bis 4 in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.