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Um den Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse an die technischen Anforderungen der SEPA-Überweisungen und -Lastschriften zu geben, legte die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 den 1. Februar 2014 als Endtermin für die Umstellung auf den SEPA fest.
Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates stellt zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und…
Ab dem 1. Februar 2014 sind Banken und andere Zahlungsdienstleister gesetzlich dazu verpflichtet, die Abwicklung von nicht SEPA-konformen Überweisungen oder…
Angesichts des übergeordneten Ziels einer koordinierten und integrierten Umstellung sollte die Übergangsfrist sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für…
Unnötige Zahlungsunterbrechungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Umstellung auf den SEPA am 1. Februar 2014 nicht gänzlich abgeschlossen ist, sollten…
Beim Ausmaß der Nutzung von Überweisungs- und Lastschriftverfahren bestehen zwar Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, doch würde eine gemeinsame Frist am…
Seit Erlass der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 haben die Kommission und die Europäische Zentralbank die Fortschritte bei der Umstellung auf den SEPA aufmerksam…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.