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Aus Gründen der Rechtssicherheit und um jede etwaige Unterbrechung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zu vermeiden, sollte die vorliegende Verordnung so rasch wie möglich in Kraft treten und rückwirkend ab dem 31. Januar 2014 gelten.
Um so bald wie möglich eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung in der gesamten Union zu gewährleisten, sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft…
Es ist zweckmäßig, die Geltungsdauer dieser Verordnung an jene der Verordnung (EU)Nr. 1303/2013 anzupassen. Daher sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2014…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab dem 31. Januar 2014.
Um eine möglichst rasche Anwendung der vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der…
Im Interesse der Rechtssicherheit und um die berechtigten Erwartungen der Wirtschaftsteilnehmer zu schützen und in Erwartung der substanziellen Änderung der…
Die Maßnahmen nach dieser Verordnung sollten so schnell wie möglich zu gelten beginnen. Daher sollte die vorliegende Verordnung am Tag nach ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.