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Angesichts des übergeordneten Ziels einer koordinierten und integrierten Umstellung sollte die Übergangsfrist sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für SEPA-Lastschriften gelten. Unterschiedliche Übergangsfristen für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften würden bei Verbrauchern, Zahlungsdienstleistern, KMU und anderen Zahlungsdienstnutzern für Verwirrung sorgen.
Beim Ausmaß der Nutzung von Überweisungs- und Lastschriftverfahren bestehen zwar Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, doch würde eine gemeinsame Frist am…
Unnötige Zahlungsunterbrechungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Umstellung auf den SEPA am 1. Februar 2014 nicht gänzlich abgeschlossen ist, sollten…
Um den Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse an die technischen Anforderungen der…
Ab dem 1. Februar 2014 sind Banken und andere Zahlungsdienstleister gesetzlich dazu verpflichtet, die Abwicklung von nicht SEPA-konformen Überweisungen oder…
Mehrere Großnutzer von Lastschriftverfahren haben bereits angekündigt, die Umstellung erst kurz vor dem Endtermin vornehmen zu wollen. Jede Verschiebung einer…
Um im Interesse der Klarheit und Einfachheit für die Verbraucher einen konzertierten Übergangsprozess zu ermöglichen, ist es angebracht, ein einheitliches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.