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Seit Erlass der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 haben die Kommission und die Europäische Zentralbank die Fortschritte bei der Umstellung auf den SEPA aufmerksam verfolgt. Es fanden mehrere Sitzungen mit Mitgliedstaaten, nationalen Behörden und Marktteilnehmern statt. Die Europäische Zentralbank hat anhand der von den nationalen Zentralbanken erhobenen Daten regelmäßig Berichte über die Fortschritte bei der Umstellung auf den SEPA veröffentlicht. Diese Berichte zeigen, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gut vorankommt und dort fast 100 % des Überweisungsverkehrs schon nach den SEPA-Vorgaben abgewickelt wird. Die große Mehrheit der Zahlungsdienstleister gab an, die SEPA-Vorgaben bereits zu erfüllen. In mehreren anderen Mitgliedstaaten bleiben die Quoten jedoch hinter den Erwartungen zurück. Dies ist besonders bei SEPA-Lastschriften der Fall.
Trotz der erheblichen Anstrengungen, die die Europäische Zentralbank, die Mitgliedstaaten, die nationalen Behörden und Marktteilnehmer in den vergangenen…
Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates stellt zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und…
Um den Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse an die technischen Anforderungen der…
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 heben die Mitgliedstaaten zahlungsbilanzstatistisch begründete innerstaatliche Pflichten der…
Die Selbstregulierung des europäischen Bankensektors im Rahmen der SEPA-Initiative hat sich nicht als ausreichend erwiesen, um sowohl auf der Angebots- als auch…
Beim Ausmaß der Nutzung von Überweisungs- und Lastschriftverfahren bestehen zwar Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, doch würde eine gemeinsame Frist am…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.