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Nach der Annahme der Entschließung 98-18 stellte die ICCAT fest, dass Äquatorialguinea, Bolivien, Georgien, Kambodscha und Sierra Leone zu den Ländern gehören, deren Fangschiffe atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus) auf eine Weise fischen, die der Wirksamkeit der Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der ICCAT zuwiderläuft. Die ICCAT untermauerte ihre Feststellungen mit Daten betreffend den Fang, den Handel und die Aktivitäten von Schiffen.
Auf ihrer 14. Sondertagung im Jahr 2004 würdigte die ICCAT die Bemühungen Äquatorialguineas, Kambodschas und Sierra Leones, den Anliegen der ICCAT nachzukommen,…
Die Einfuhr von atlantischem Großaugenthun mit Ursprung in Äquatorialguinea, Bolivien, Georgien, Kambodscha und Sierra Leone in die Union wurde im Jahr 2004 mit…
Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer Jahrestagung 2006 Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun, Großaugenthun und…
Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer Jahrestagung im Juni 2004 Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun, Großaugenthun…
Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer 82. Jahrestagung 2011 Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun, Großaugenthun und…
Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer 84. Jahrestagung im Jahr 2013 Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.