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Die ICCAT empfahl daher den Vertragsparteien, im Einklang mit den Bestimmungen ihrer Entschließung 98-18 geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einfuhr von atlantischem Großaugenthun und jeder Form von Erzeugnissen aus atlantischem Großaugenthun aus jenen Ländern zu verbieten.
Auf ihrer 22. ordentlichen Jahrestagung im Jahr 2011 würdigte die ICCAT die von Bolivien und Georgien getroffenen Maßnahmen und verabschiedete die Empfehlung…
Die Einfuhr von atlantischem Großaugenthun mit Ursprung in Äquatorialguinea, Bolivien, Georgien, Kambodscha und Sierra Leone in die Union wurde im Jahr 2004 mit…
Auf ihrer 14. Sondertagung im Jahr 2004 würdigte die ICCAT die Bemühungen Äquatorialguineas, Kambodschas und Sierra Leones, den Anliegen der ICCAT nachzukommen,…
Die ICCAT hat für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer bestimmte technische Maßnahmen empfohlen, insbesondere Mindestgrößen…
Nach der Annahme der Entschließung 98-18 stellte die ICCAT fest, dass Äquatorialguinea, Bolivien, Georgien, Kambodscha und Sierra Leone zu den Ländern gehören,…
1998 verabschiedete die ICCAT die Entschließung 98-18 über den nicht gemeldeten und nicht regulierten Fang von Thunfisch durch große Langleinenfänger im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.