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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung im Hinblick auf die Analysemethoden, mit denen die Bestandteile aromatisierter Weinerzeugnisse festgestellt werden; die Beschlüsse über die Gewährung des Schutzes geografischer Angaben und über die Ablehnung von Anträgen auf solchen Schutz; die Beschlüsse über die Aufhebung des Schutzes geografischer Angaben und bestehender geografischen Angaben; die Beschlüsse über die Genehmigung von Änderungsanträgen im Falle geringfügige Änderungen der Produktspezifikationen; die in der Produktspezifikation zu machenden Angaben im Hinblick auf die Definition der geographischen Angabe; die Art der Veröffentlichung von Beschlüssen über Schutz oder Ablehnung geografischer Angaben; die Einreichung grenzübergreifender Anträge; die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Kontrollen und Prüfungen; das Verfahren, einschließlich der Zulässigkeit, für die Prüfung der Schutzanträge oder die Genehmigung einer Änderung einer geografischen Angabe, und das Verfahren, einschließlich der Zulässigkeit, für Anträge betreffend Einspruch, Löschung oder Umstellung sowie die Vorlage von Angaben im Zusammenhang mit bestehenden geschützten geografischen Angaben; die von den Mitgliedstaaten vorzunehmenden Verwaltungs- und Warenkontrollen; und die Vorschriften zur Übermittlung der Informationen, die für die Anwendung der Vorschrift über den Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission erforderlich sind, die Einzelheiten der Verwaltung der mitzuteilenden Informationen, den Inhalt, die Form, den Zeitplan, die Häufigkeit und die Fristen der Mitteilungen und Einzelheiten der Modalitäten der Übermittlung und Bereitstellung von Informationen und Dokumenten an die Mitgliedstaaten, die zuständigen Behörden in Drittstaaten oder die Öffentlichkeit sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Durchführungsbefugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Um bestimmte nicht wesentliche Vorschriften dieser Verordnung zu ergänzen oder abzuändern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel…
Da die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates , die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung hinsichtlich Ausfuhren und bestimmter allgemeiner Vorschriften sollten der…
Diese Durchführungsbefugnisse der Kommission sollten sich auch auf Folgendes erstrecken: die Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission im Zusammenhang…
Um zu gewährleisten, dass der Schutz, den geografische Angaben aufgrund des nationalen Rechts und des Unionsrechts genießen, bei der Prüfung absoluter und…
Im Sinne einer Qualitätspolitik und zur Erhaltung der hohen Qualität von aromatisierten Weinerzeugnissen mit geografischer Angabe sollten die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.