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Es ist technisch erforderlich, einer cellulosehaltigen Formulierung in Nahrungsergänzungsmitteln Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer zuzusetzen. Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer verbessert die Filmhärte, erhöht die Anwendungsraten des Überzugmittels und fördert die Filmhaftung. Außerdem ermöglicht es einen kontinuierlichen Überzugsprozess und verringert somit die Dauer dieses Prozesses. Daher sollte die Verwendung dieses Zusatzstoffes als Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen und Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer die E-Nummer E 1208 zugeteilt werden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer bei der Verwendung als…
Am 6. Oktober 2009 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer als Bindemittel/Überzugmittel in festen…
Die Spezifikationen für Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer (E 1208) sollten in die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, wenn der Stoff…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B wird in Nummer 3 („Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“) nach…
Die Behörde bewertete die Unterlagen über die Verwendung von basischem Methacrylat-Copolymer als Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln. In ihrem…
PVA-PEG graft co-polymer ist zur Verwendung in wässrigen Filmüberzügen zur sofortigen Freisetzung für Nahrungsergänzungsmittel bestimmt. Es schützt vor…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.