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Polyvinylpyrrolidon (E 1201) muss bei der Herstellung von Tabletten für besondere medizinische Zwecke aus technologischen Gründen zugesetzt werden, damit sich die Inhaltsstoffe fest miteinander verbinden, ihre Kohäsion gewährleistet und ihr Zerfall verlangsamt wird. Es ist daher angezeigt, die Verwendung dieses Zusatzstoffs als Stabilisator für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten zuzulassen.
Am 29. Oktober 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für besondere…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyvinylpyrrolidon (E 1201) für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in Tafelsüßen in Tablettenform…
Polyvinylpyrrolidon (E 1201) wurde 1990 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet . Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 13.2 — „Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß…
Die Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff unter der Kategorie 13.2 — „Diätetische Lebensmittel für besondere…
Es ist technisch erforderlich, einer cellulosehaltigen Formulierung in Nahrungsergänzungsmitteln Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer zuzusetzen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.