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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff und kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer als Bindemittel/Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln bei den vorgeschlagenen Verwendungen wahrscheinlich keine Sicherheitsbedenken aufwirft.
Am 6. Oktober 2009 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer als Bindemittel/Überzugmittel in festen…
Es ist technisch erforderlich, einer cellulosehaltigen Formulierung in Nahrungsergänzungsmitteln Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer zuzusetzen.…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von neutralem Methacrylat-Copolymer und anionischem Methacrylat-Copolymer bei der…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von PVA-PEG graft co-polymer bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von PVA-PEG-Pfropfcopolymer bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist zu…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) äußerte sich in einem Gutachten zur Sicherheit von basischem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.