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Die Behörde wies darauf hin, dass die bewertete Anwendung von Propamocarb bei Porree sowie der geltende RHG für grünen Salat Anlass zu Bedenken im Hinblick auf den Verbraucherschutz geben können. Daher empfahl sie die Senkung des geltenden RHG für grünen Salat. Der RHG für Porree sollte entsprechend der spezifischen Bestimmungsgrenze oder dem Standardwert gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt werden.
In Bezug auf Propamocarb empfiehlt die Behörde, für Porree einen neuen RHG von 30 mg/kg festzulegen, der ermittelt wurde, indem der mit dem RHG-Rechner der…
Für Propamocarb hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Benfluralin hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Bezüglich der Anwendung von Aminopyralid auf Weideland kam die Behörde zu dem Schluss, dass die geltenden RHG für Milch, Eier, Geflügel- und…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Höchstgehalte an Propyzamidrückständen in Porree und Hopfen keine Angaben vorliegen und dass eine weitere…
Die Behörde empfahl die Senkung der geltenden RHG für Kartoffeln, Rettich, Zwiebeln, Tomaten, Paprika, Auberginen (Eierfrüchte), Schlangengurken, Gewürzgurken,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.