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In Bezug auf Propamocarb veröffentlichte die Behörde am 24. November 2023 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Änderung des geltenden Rückstandshöchstgehalts in Honig . In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme befand sie, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die ARfD bei Kopfsalat überschritten wird. Die Behörde veröffentlichte am 26. Mai 2025 eine Erklärung, in der ein RHG vorgeschlagen wurde, der auf den weniger kritischen, sicheren alternativen GAP basiert und umfassend durch Daten gestützt wird. Es ist daher angezeigt, den RHG für Propamocarb bei Kopfsalat in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu senken.
In Bezug auf Propamocarb wurde bei dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung der…
Für Dimethenamid-P hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Benthiavalicarb legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
Für Iprovalicarb legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 derselben Verordnung eine…
Für Milbemectin hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Flubendiamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.