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In Artikel 96 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ist zu präzisieren, dass die Richtlinie 98/8/EG unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, in denen auf die Richtlinie 98/8/EG verwiesen wird, aufgehoben wird.
Unbeschadet des Artikels 86, der Artikel 89 bis 93 und des Artikels 95 wird die Richtlinie 98/8/EG mit Wirkung vom 1. September 2013 aufgehoben. Verweise auf…
Die Verordnung (EG) Nr. 584/2008 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahme auf die vorliegende Verordnung.
Die Richtlinie 96/82/EG wird mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.
Unbeschadet des Absatzes 3 wird die Verordnung (EG) Nr. 788/96 aufgehoben.
Die Richtlinie 96/3/EG wird aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1434/98 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.